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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungs- und Lieferbedingungen

Eine verbindliche Bestellung eines Kunden gilt mit der schriftlichen oder telefonischen Über­mittlung an die Firma Liefergastro als angenom­men, wenn diese nicht innerhalb 24 Stunden widerspricht. Eine Abholung am Lager der Firma Liefergastro oder eine Belieferung muss mit dem Käufer ab­gestimmt und terminiert werden. Bei Abholung der Waren ab Lager der Firma Liefergastro übernimmt der Käufer das Risiko der Warenbeförderung. Liefert die Firma Liefergastro ordnungsgemäß die Waren zum vereinbarten Termin an und die Annahme wird verweigert, so trägt der Käufer die daraus entstehenden Kosten. Die Firma Liefergastro liefert nur die bestellten Waren an, wenn Zahlungen wie abgesprochen geleistet werden. Hält der Kaufer sich nicht an Zahlungsabsprachen (z.B. Bar bei Lieferung) so trägt der Kaufer die Kosten des Warentrans­portes. Die Firma Liefergastro behält sich vor, von der Lieferung der Ware abzusehen, wenn die be­stellte Ware nicht mehr verfügbar ist.

Preise

Eventuelle, nach Auftragsannahme durch be­hördliche Maßnahmen erwachsende Preiserhöhungen, verursacht durch Steuern, Zölle, Fracht­kosten, Devisenkurse oder sonstige wie immer geartete Abgaben oder Erhöhungen gehen zu Lasten des Käufers. Alle Zölle und Steuern wie z.B. Kaffee-, Alkohol­ oder Sektsteuer sind von der Firma Liefergastro bezahlt. Der Kaufer hat bei Anlieferung oder Abholung der Ware die Preise zu prüfen und unverzüglich zu widersprechen falls die abgesprochenen Preise vom Verkäufer nicht eingehalten wurden (auch wenn diese nicht ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen sind). Der Käufer erhält eine Gutschrift über falsch berechnete Ware.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Liefergastro. Weiterhin ist dem Käufer der Ware bis zur vollständigen
Bezahlung der Ware nicht gestattet, diese an Dritte weiter zu veräußern. Wird die Ware der Firma Liefergastro mit eige­nner Ware des Käufers oder mit fremder Ware verbunden, vermischt oder zusammen mit sol­cher Ware verarbeitet, so erwirbt die Firma Liefergastro das Miteigentum der neuen Sache. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware der Firma Liefergastro gegen Verlust und Beschädigung aufgrund von Feuer, Diebstahl, Wasser oder ähnlichen Gefahren ausreichend zu versichern.

Mängelrügen

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Firma Liefergastro un­verzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Firma Liefergastro ist Gelegenheit zu geben, sich von den gerügten Mangeln zu überzeugen. Sollte die Ware produktionsbedingte Mängel aufweisen, muss die mangelhafte Ware an die Firma Liefergastro gesendet werden, um even­tuelle Reklamationen geltend zu machen. Bei bereits verbrauchter Ware ist eine Reklamation ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden den Kaufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Firma Liefergastro haftet nicht für Schaden, welche nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Folge­schäden.

Besonderheiten für individualisierte Ware

Im Karton-Flexodruck wird maximal bis 24er Druckraster produziert - grundsätzlich sol­lten Rasterflächen bzw. Halbtöne vermieden werden, da es beim Druck auf Kartonage mit innenliegender Welle zu Abrissen in den Ver­läufen kommen kann. Die Passertoleranzen im Karton-Flexodruck betragen bis zu 3 mm in alle Richtungen und pro Farbe - dies gilt insbesondere bei mehrfarbigen Drucken. Be­reits bei der Gestaltung von Drucksachen für den Karton-Flexodruck ist auf diese drucktech­nisch bedingten Passertoleranzen Rücksicht zu nehmen. In Überfullungsbereichen kann es im Druckprozess zu Verfärbungen in den überlap­penden Bereichen kommen. Farbabweichungen und -Verlaufe, Deckungsschwankungen sowie Blitzer lassen sich nicht absolut ausschließen Die Farben Gold und Silber können nicht ge­mäß Pantone-U umgesetzt werden, da der Glanz der Farben auf den Materialien nicht zu realisieren ist. Durch die innenliegende Welle in der mehrschichtig aufgebauten Kartonage kann die Homogenität von Flächen grundsätzlich nicht gewahrleistet werden.
Die Eigenfärbung des Grundmaterials kann von Charge zu Charge unterschiedlich sein, dies gilt insbesondere für braunen Pizzakarton sowie braunes Kraftpapier - das ist eine direkte Folge des z.T. hohen Anteils von Recyclingmaterial und der wechselnden Zusammensetzung der Ausgangsstoffe im Recycling- bzw. Herstel­lungsprozess. Es ist zu beachten, dass es bedingt durch das Grundmaterial vor allem bei braunem Pizza­karton und braunem Kraftpapier zu Verfär­bungen der gewünschten Druckfarben kommen kann - dieser Vorgang ist nicht steuer- und beeinflussbar. Die Hinweise zum Karton-Flexodruck gelten auch für den Druck von Servietten, lediglich die Passertoleranz weicht davon ab, sie betragt im Serviettendruck +/- l mm je Farbe. Um den Druck Kundenwünschen gestalten zu können, muss der Kunde eine verbindliche Vor­lage an die Firma Liefergastro senden. Logos sind vorzugsweise in vektorisierter Form zu senden. Reine Schmuckfarben sollten möglichst im Vollton angelegt werden. Farbangaben sind im Karton- und Tüten-Flexodruck als Pantone-U Farbnummern anzugeben. Gelieferte Pixeldaten können in Vektordaten umgewandelt werden - eventuell notwendige Reinzeichnungen können gegen Aufwandsberechnung erstellt werden. Bei Druckprodukten im Digitaldruck und Offsetdruck gelten andere technische Vorgaben - bitte nehmen Sie hierfür rechtzeitig mit uns Kontakt auf, da sich hier jederzeit Änderungen ergeben können. Nicht verschuldeter Mehraufwand aufgrund einer unleserlichen Druckvorlage oder aufgrund einer dadurch notwendig werdenden Korrektur des Korrekturabzuges oder infolge einer vom Käufer in Abweichung von der Druckvorlage gewünschten Änderung des Korrekturabzuges wird nach der dafür tatsachlich aufgewendeten Arbeitszeit abgerechnet Vor der Verwendung der durch den Käu­fer zur Verfügung gestellten Druckvorlage wird ihm ein Korrekturabzug / Andruck zur Genehmigung übersandt. Der Käufer hat den Korrekturabzug (Vor- und Zwischen­erzeugnisse) auf seine Vertragsmäßigkeit und auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Für vom Käufer übersehene Fehler, insbe­sondere Rechtschreibfehler, haftet die Firma Liefergastro nicht.

Fur die Prüfung des Rechts der Vervielfälti­gung (Urheberrechte) aller Druckunterlagen ist der Käufer allein verantwortlich. Er hat die Firma Liefergastro von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverlet­zung freizustellen. Alle Ansprüche, Klagen oder sonstige Dokumente, die im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Verletzungen an die Firma Liefergastro gerichtet werden, werden unmittelbar an den Käufer weitergeleitet Die Firma Liefergastro behält sich das Recht vor, vom Käufer vorgelegte Designs zu überprü fen und abzulehnen, insbesondere wenn es beleidigende, diskriminierende, rassistische, xenophobische oder zu Hass und Unfrieden anstiftende lnhalte aufweist Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwen­ dungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Rege­lungen, der Firma Liefergastro. Produktionsmittel - wie z. B. Filme, Litho­graphien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen, etc. - bleiben, vorbehaltlich ausdrück­lich anderweitiger Regelungen, Eigentum der Firma Liefergastro. Für Veränderungen der gelieferten Drucker­zeugnisse durch nicht fachgerechte (z B. Son­ neneinstrahlung, Feuchtigkeit, extreme Tro­ckenheit, Staub) oder zu lange Lagerung beim Käufer übernimmt die Firma Liefergastro keine Verantwortung. Handelsübliche und technisch unvermeid­bare Toleranzen in Farbe, Druck- und Materialqualität, Gewicht, Größe und sonsti­gen Ausführungen sind keine Mangel. Grund­ sätzlich kann eine gewählte Farbe nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu wieder­ gegeben werden. Zur Herstellung höchster Farbtreue ist ein Unterdruck in weiß bzw. ein Doppeldruck durchzuführen (zusätzliche Kosten). Wird hierauf verzichtet, stellen Farb­ abweichungen zwischen Vorlagen und Re­produktionen sowie zwischen Andrucken und Auflagendruck keine rügefähigen Mängel dar, soweit sie in den natürlichen Eigenschaften der zu bedruckenden Materialien begründet sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben, Abriebfestigkeit der Farbe sowie für die Be­ schaffenheit von Papier, Folien, Lackierung, lmprägnierung u.s.w. haften wir nicht, so­ weit wir bei der Produktion nachweislich den Stand der jeweiligen Drucktechnik beachtet haben.
Aus produktionstechnischen Grnden behalten wir uns Unter- bzw. Überlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge vor. Produktions­bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Pakete Abweichungen von bis zu 3 Prozent enthalten, diese Abweichungen sind kein Re­ klamationsgrund und müssen im Preis Seitens des Käufers berücksichtigt werden. Wir sind stets bemüht, die genannten Liefer­termine einzuhalten. Jedoch kann es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse und Gescheh­nisse dazu kommen, dass sich die Liefertermine verschieben. Je nach Druckort und bestellter Menge kann die Lieferzeit stark variieren (ca. zwei bis zehn Wochen nach Druckfreigabe). Diese Hinweise sind Bestandteil unserer An­gebote, Druckfreigaben und Auftragsbestäti­ gungen, auch ohne dass wir erneut darauf hin­weisen.

Zahlung

Zahlungen haben gemäß festgelegten Verein­barungen zu erfolgen, sie sind ausschließlich an die Firma Liefergastro zu leisten und zwar so, dass diese den vollen Gegenwert für die gelieferte Ware in verlustfreier Kasse erhält. Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen bis zu 5 % über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn­ und lnkassospesen sowie eventuelle andere Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Werden der Firma Liefergastro nach Abschluss des Vertrages ungünstige Kreditverhältnisse des Käufers bekannt, so hat sie das Recht, vom Käufer innerhalb angemessener Frist ausrei­chende Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, ist die Firma Liefergastro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollten keine anderen Zah­lungsbedingungen schriftlich vereinbart wor­den sein, muss die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellungsdatum erfolgen.

Annullierungskosten

Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Firma Liefergastro unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Sofern die Firma Liefergastro auftragsgemäß den Warengegenstand gemäß den Wünschen des Bestellers bereits gefertigt haben, bezie-
hungsweise nur auf lhren Wunsch eingekauft haben, ist dieser bei unberechtigtem Rücktritt zur Zahlung von mindestens 50 % des Kauf­preises verpflichtet Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbe­halten.

Gewährleistung

Die Firma Liefergastro gewährleistet, dass die bestellte Ware das Lager in einwandfreiem Zustand verlässt und den allgemein üblichen Qualitätsstandards entspricht Unwesentliche Änderungen oder Abweichun­gen in Struktur oder Farbe bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseiti­gung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder durch Überbeanspruchung der Ware entstehen.

Sonstige Bedingungen

Jegliche Abweichung von vorstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen erhalten nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Liefergastro Gültigkeit Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirk­samkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Firma Liefergastro arbeitet mit EDV und speichert Daten in der Kundenkartei. Erfullüngsort und Gerichtsstand für Auftrag, Lieferung und Zahlung ist Aschaffenburg. Meinungsverschiedenheiten und eventuelle Streitigkeiten, sind in Verkäufers Wahl (Firma Liefergastro) durch ein Schiedsgericht oder durch ein ordentliches Gericht zu entscheiden. Betrifft Grüner Punkt bzw. Gebühr bei der DSD (Duales System Deutschland). Der Kunde bestätigt hiermit, dass er die von der Firma Liefergastro gelieferte Ware und die damit an­ fallenden Verkaufs- und Transportverpackungen mitsamt allen Kosten selbst entsorgt. Die Firma Liefergastro ist lediglich für den Druck verantwortlich und übernimmt keine Haftung für sonstige Gegebenheiten (z. B. Verwendung von Logos, Urheberrechte, etc.)