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Einwegkunststofffondgesetz

Was bedeutet das für uns und Sie? Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Neues Jahr, neue Gesetze: Ab dem 01.01.2024 tritt das Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) in Kraft. Mit diesenSchreiben möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Neuerung das Gesetz mit sich bringt und was das für Sie als Kunden und uns als Verkäufer bedeutet.

Was ist das EWKFondsG und warum wird es eingeführt?

Das Einwegkunststofffondgesetz richtet sich an Hersteller und Verkäufer von kunststoffhaltigen Produkten und fordert von ihnen eine Abgabe auf bestimmte Einwegprodukte (z.B. Getränkebecher, To-go-Lebensmit- telbehälter, Tüten und Folien). Mit den eingenommenen Geldern soll die Sauberkeit des öffentlichen Raums gefördert sowie die Vermüllung mit Einwegkunststoff reduziert werden.

Was bedeutet das EWKFondsG für uns als Verkäufer?

Für uns als Verkäufer von Einwegprodukten stellt das Gesetz eine finanzielle Mehrbelastung dar, da jährlich die Einwegkunststoffabgabe zu leisten ist. Diese ist abhängig von Grammatur und Artikelart: hier die aktuelle Abgabenliste (Preis per Kilogramm) zur Übersicht

  • To-Go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
  • To-Go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
  • leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm

Wir haben uns entschlossen, die Kosten eins zu eins an unsere Kunden weiterzugeben, um unserer Verantwortung als Unternehmen gerecht zu werden. Daher werden wir die Mehrkosten auf die Preise unserer Einweg-Produkte umlegen.